Eine der relevantesten Änderungen im Jahr 2015 für alle Unternehmer ist die Einführung des Mindestlohnes.
Die Bundesregierung hat lange an dem diesbezüglichen Gesetzestext gearbeitet. Das Ergebnis ist eine neue große Baustelle der Bürokratie für Unternehmer.
Das Gesetz ist entwickelt worden, um die soziale Gerechtigkeit für Geringverdiener zu verbessern. Es betrifft Berufe im Niedriglohnbereich, wie zum Beispiel Zeitungszusteller und Frisöre. Das Mindestlohngesetz betrifft gleichwohl in großem Maße Praktikanten und Werksstudenten.
Um sich als Arbeitgeber vor den Folgen des Mindestlohngesetztes zu schützen, gilt es in erster Linie den Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen.
Die sehr wichtige zweite Komponente ist die Dokumentation der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.
Dabei ist noch nicht endgültig und abschließend geklärt, welche Version der Dokumentation die beste ist.
Auf der sichersten Seite befindet der Unternehmer sich, wenn er dokumentiert, wann die Mitarbeiter angefangen haben zu arbeiten, und wann sie die Arbeiten beendet haben. Hierzu ein Zitat des DGB: ”
Zur Aufzeichnungspflicht gehören das „Datum“ sowie die genaue Uhrzeit
des „Beginns“ und des „Endes“ der Tätigkeit. Zwei Jahre sollen diese
Unterlagen aufbewahrt werden – für etwaige Kontrollen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. „ Quelle:
https://www.mindestlohn.de/hintergrund/klartext-zum-mindestlohn/klartext-36-2014-mindestlohn-schlupfloecher-bei-kontrollen-schliessen.pdf
Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
Die Dokumentation betrifft alle Arbeitnehmer, die unter 2900 € brutto Monatslohn verdienen.
Die Dokumentationen überprüft der Zoll. Das Besondere daran ist, dass Strafen von bis zu 500.000 € verhängt werden können, wenn gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) verstoßen wird.
Dabei ist davon auszugehen, dass es wenig Fingerspitzengefühl bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes geben wird. «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht« ist ein Ansatz, der hier seine Anwendung finden wird.
Der Mindestlohn und die entsprechende Um- und vor allem Durchsetzung ist der Bundesregierung sehr wichtig. Der Zoll wurde dafür mit der Überprüfung beauftragt und wird vor allem auf die Kompetenz bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zurückgreifen.
Wie kann SMOICE beim Mindestlohn unterstützen?
Die Dokumentation kann einfach mit SMOICE erstellt werden. In SMOICE können alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten einfach und schnell selbstständig eintragen.
Um einen besseren Überblick zu haben, können für die einzelnen Mitarbeiter bestimmte Sollzeiten angegeben werden, die pro Woche erfasst werden müssen.
Zum Ende der Woche bekommt der Administrator des Unternehmens eine E-Mail. In dieser E-Mail findet der Administrator eine Gegenüberstellung der Soll- und der IST-Stunden. Damit kann auf wöchentlicher Basis
überprüft werden, dass alle Mitarbeiter Ihre Stunden korrekt erfasst haben. Somit gewinnen Sie eine weitere Sicherheitsstufe vor Sanktionen aus den Folgen des Mindestlohngesetzes.
Hier finden Sie noch den kompletten Text des Mindestlohngesetzes
Foto: By Tobias Koch (OTRS) [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons