Dieses ist eine Zusammenfassung vieler wichtiger Themen und um das Rechnungen schreiben. Unser besonderer Fokus liegt dabei vor allem auf Dienstleistern. Für Rechnungen die Handwerker schreiben gibt es noch deutlich mehr Anforderungen, die wir hier nicht alle aufführen.
Rechnungen die richtig geschrieben werden machen das Leben für den der die Rechnung schreibt und für den, der die Rechnung bekommt deutlich einfacher. Wenn die Rechnung richtig geschrieben wird, kann der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug machen. Daher ist der Rechnungsempfänger daran gehalten jede Rechnung direkt zu prüfen und diese bei formalen Fehlern an den zurückzusenden, der die Rechnung geschrieben hat. Somit sorgt eine formal richtig geschriebene Rechnung dafür, dass es weniger Barrieren gibt, dass die Rechnung bezahlt wird.
Allgemeinem gesprochen ist die Rechnung ein Dokument über das beliebige Leistungen abgerechnet werden. Die genaue Bezeichnung dabei ist nicht wichtig. Rechnungen können sowohl per Papier übersendet werden, oder aber auch per PDF. Am 2. Juli 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen klargestellt, dass Rechnungen nicht digital signiert werden müssen, wenn diese online versendet werden. Der Zwang zur elektronischen Signatur wird zum 1. Juli 2011 rückwirkend außer Kraft gesetzt.
Ist der Empfänger der Leistung ein Unternehmer, der diese für sein Unternehmen bezieht, oder der Leistungsempfänger eine juristische Person, so ist der der die Leistung erbracht hat zur Erstellung der Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung/Erbringung der Leistung verpflichtet.
Im besonderen Falle sind seit dem 1.8.2004 Unternehmer zur Rechnungserstellung bei steuerpflichtigen Werklieferung und Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück immer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung/Erbringung der Leistung eine Rechnung anzufertigen. Dieses gilt auch wenn der Leistungsempfänger eine Privatperson ist und/oder die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers erbracht wurde.
Verträge können als Dauerrechnung genutzt werden. Wichtig ist, das der Vertrag alle Angeben enthält, die die entsprechende Rechnung auch enthalten würde. Beispielhaft sind Mietverträge der Leasingverträge
Der Unternehmer muss Kopien der von ihm angefertigten Rechnungen für zehn Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (z.B. Rechnungsdatum: 14.07.2012; Fristbeginn: 01.01.2013; zehn Jahre Aufbewahrungsfrist: 01.01.2023). Grundsätzlich sind sämtliche Ein- und Ausgangsrechnungen im Inland aufzubewahren. Dieser Artikel wird mit großer Sorgfalt laufend überarbeitet.
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